ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.Allgemeines
Die Firma Trummer Personalservice GmbH (im Folgenden Trummer GmbH) besitzt die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, erteilt von der Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Chemnitz.
Die Trummer GmbH stellt dem Kunden ihre Mitarbeiter als Leiharbeitnehmer auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zur Verfügung. Für den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag gelten diese AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, deren Geltung wurde durch die Trummer GmbH ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Rechte und Pflichten der Trummer GmbH
Die Trummer GmbH stellt dem Kunden sorgfältig ausgesuchte und auf die erforderliche berufliche Qualifikation überprüfte Mitarbeiter zur Verfügung. Die Mitarbeiter der Firma Trummer GmbH sind zur Geheimhaltung hinsichtlich aller vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen Geschäftsangelegenheiten, von welchen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren, verpflichtet.
Die Trummer GmbH verpflichtet sich, allen Arbeitgeberpflichten hinsichtlich ihrer Mitarbeiter nachzukommen, insbesondere sämtliche arbeits-, sozial- und lohnsteuerrechtlichen Bestimmungen einzuhalten sowie die entsprechenden Zahlungen sach- und fristgerecht zu leisten.
Die Trummer GmbH verpflichtet sich bei der Überlassung nichtdeutscher Mitarbeiter, welche der Arbeitsgenehmigung bedürfen, auf Wunsch des Kunden, die jeweils gültige Arbeitsgenehmigung vorzulegen.
Die Trummer GmbH ist berechtigt, auch während eines laufenden Einsatzes Mitarbeiter abzuberufen und durch andere, in gleicher Weise geeignete Mitarbeiter zu ersetzen.
Sofern auß;ergewöhnliche Umstände eintreten, welche bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, wie z. B. unentschuldigtes Fehlen, plötzliche Krankheit, Unfall der überlassenen Mitarbeiter oder Beendigung deren Arbeitsverhältnisses mit der Firma Trummer GmbH, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Katastrophen, Streik oder ähnliches, durch welche eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung seitens der Firma Trummer GmbH erschwert oder gefährdet wird, ist diese berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zu treten. In diesen Konstellationen liegt die Gefahrtragung vollumfänglich beim Kunden, d. h. Ansprüche jeglicher Art des Kunden einschließlich Schadenersatzansprüche sind vollumfänglich ausgeschlossen.
Die Firma Trummer GmbH hat das Recht, ihre Mitarbeiter bei Zahlungsverzug des Kunden ab einer Dauer von 5 Werktagen sofort abzuziehen. Jegliche Ansprüche des Kunden einschließlich Schadenersatzansprüche sind in dieser Konstellation ebenfalls ausgeschlossen.
3. Rechte und Pflichten des Kunden
Während des Einsatzes unterliegen die Mitarbeiter der Trummer GmbH den Arbeitsanweisungen des Kunden und werden unter seiner Aufsicht und Anleitung tätig.
Der Kunde verpflichtet sich, die ihm überlassenen Mitarbeiter der Trummer GmbH nur für die vereinbarten Arbeiten einzusetzen. Änderungen der Vereinbarung hinsichtlich Zeit, Dauer und Ort des Einsatzes können nur schriftlich mit der Trummer GmbH getroffen werden, nicht mit den Mitarbeitern. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Mitarbeiter der Trummer GmbH zur Beförderung von Geld oder zum Geldinkasso einzusetzen.
Wenn ein Mitarbeiter der Trummer GmbH bei dem Kunden nicht vereinbarungsgemäß erscheint, hat der Kunde die Pflicht, dies der Trummer GmbH binnen einer Stunde mitzuteilen. In diesem Fall hat die Trummer GmbH das Recht einen anderen ebenso geeigneten Mitarbeiter zu senden oder vom Vertrag zurückzutreten.
Sofern sich ein Mitarbeiter der Trummer GmbH als ungeeignet zur Ausführung der ihm übertragenen Arbeiten erweist, ist der Kunde verpflichtet, dies der Trummer GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sofern die Mitteilung innerhalb der ersten 4 Stunden des Einsatzes des Mitarbeiters bei der Trummer GmbH erfolgt und der Kunde in dieser Zeit den Austausch des Mitarbeiters verlangt, werden die Stunden bis zur Meldung von der Trummer GmbH dem Kunden nicht in Rechnung gestellt. Haftungsansprüche des Kunden gegen die Trummer GmbH können hieraus nicht abgeleitet werden.
Der Kunde versichert, dass er die Vorschriften über den Arbeitschutz einhält und durch ausreichende Informationen und Belehrungen sowie die Bereitstellung ordnungsgemäßer Gerätschaften u.s.w. die Mitarbeiter der Trummer GmbH vor Gefahren von Leib, Leben und Gesundheit schützt. Der Kunde gestattet der Trummer GmbH nach vorheriger Ankündigung die Besichtigung der Tätigkeitsorte deren Mitarbeiter, um sich von der Einhaltung der arbeitsicherheitstechnischen Maßnahmen vor Ort überzeugen zu können. Im Falle eines Arbeitsunfalls hat der Kunde die Trummer GmbH sofort zu informieren, damit die Unfallmeldung nach 193 SGB VII vorgenommen werden kann.
Der Kunde gewährt der Trummer GmbH auf Wunsch Einsicht in die Unterlagen der für die Erfüllung des Vertrages einschlägigen Versicherungen, z.B. Gebäude-, Feuer- und technische Versicherungen.
Bei einem Einsatz der Mitarbeiter der Trummer GmbH im Ausland verpflichtet sich der Kunde, die eventuell erforderlichen behördlichen Genehmigungen eigenständig zu beschaffen und zur Verfügung zu stellen.
4. Abrechnung
Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Abrechung erfolgt auf Basis der dokumentierten und unterzeichneten Arbeitsstunden. Maßgebend für die Berechnung ist der vereinbarte Stundentarif zzgl. eventueller Zuschläge sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Entscheidend für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Zahlungseingang auf dem Konto der Trummer GmbH. Die Trummer GmbH ist berechtigt, durch Zahlungsverzug entstehende Mahnkosten mit 5 % des ausstehenden Rechnungsbetrages mindestens jedoch pauschal mit 25,00 € zu berechnen. Es bleibt dem Kunden vorbehalten, nachzuweisen, dass der Trummer GmbH im Einzelfall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5. Haftung
Die Trummer GmbH haftet bezüglich ihrer Mitarbeiter nur für die ordnungsgemäße Auswahl im Hinblick auf die vertraglich vereinbarte Tätigkeit. Die Haftung ist mithin auf Schäden beschränkt, welche durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Auswahlverpflichtung entstehen. Eine Haftung für weitergehende Ansprüche seitens der Trummer GmbH besteht nicht.
6. Kündigung
Bei Abschluss eines unbefristeten Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sind beide Vertragsparteien berechtigt, innerhalb der ersten 5 Arbeitstage der Mitarbeiter der Trummer GmbH beim Kunden mit einer Frist von 2 Arbeitstagen und danach mit einer Frist von 5 Arbeitstagen zum folgenden Wochenende das Vertragsverhältnis zu kündigen.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Beim Vorliegen eines wichtigen Grundes sind beide Seiten zur fristlosen Kündigung berechtigt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn Zahlungsverzug des Kunden ab einer Dauer von 5 Werktagen vorliegt, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden erheblich verschlechtern, die Mitarbeiter der Trummer GmbH vom Kunden entgegen der vertraglichen Vereinbarung artfremd z. B. im Bauhauptgewerbe eingesetzt werden oder der Kunde im groben Maße gegen die Einhaltung arbeitschutzrechtlicher Vorschriften verstößt.
7. Übernahme/Vermittlung
Bei Übernahme/Vermittlung eines Mitarbeiters der Trummer GmbH oder eines nachgewiesenen Bewerbers verpflichtet sich der Kunde, die Trummer GmbH hiervon unverzüglich schriftlich zu informieren und gleichzeitig mitzuteilen, wie hoch der Bruttomonatslohn des ehemaligen Mitarbeiters der Trummer GmbH ist. In diesem Fall hat der Kunde an die Trummer GmbH eine Vermittlungsprovision in Höhe von 1 Bruttomonatslohn zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen, welchen der ehemalige Mitarbeiter der Trummer GmbH nunmehr bei dem Kunden erhält. Dieser Betrag ist mit Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen dem Kunden und dem ehemaligen Mitarbeiter der Trummer GmbH bzw. dem nachgewiesenen Bewerber zur Zahlung fällig.
8. Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - sowohl mündlich zur Kenntnis gelangte als auch schriftlich als vertraulich gekennzeichnete Geschäftsangelegenheiten - des jeweiligen Vertragspartners vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach der Beendigung der Vertragsbeziehungen fort.
9. Gerichtsstand und geltendes Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Chemnitz.
Für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss insbesondere des deutschen internationalen Privatrechts.
10. Anpassungsklausel
Die Trummer GmbH behält sich vor, bei Veränderungen der gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen, die vereinbarten Vertragsbedingungen mit dem Kunden an die geänderte Lage anzupassen. Des Weiteren behält sich die Trummer GmbH eine Erhöhung der Stundentarife vor, wenn nach Vertragsabschluss tariflich bedingte Entgelterhöhung eintreten, wenn Mitarbeiter gegen andere Mitarbeiter mit einer höheren Qualifikation ausgetauscht werden oder wenn Umstände, welche die Trummer GmbH nicht zu vertreten hat, eine Kostensteigerung verursachen.
11. Sonstiges
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Trummer GmbH.
Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, statt der unwirksamen Regelung eine solche zu vereinbaren, welche in wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht dem ursprünglich gewollten am nächsten kommt.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur dann möglich, wenn es sich um unbestrittene oder gerichtlich anerkannte Ansprüche handelt.


